
Unter dieser Überschrift sammeln wir aktuelle Nachrichten und Meldungen über alles, was zum Führen von Sportbooten wichtig ist. Das sind sowohl Dinge, die die Obrigkeit uns angedeihen lässt, als auch Nachrichten aus dem DSV oder von Mitgliedern, die unterwegs Interessantes aufgepickt haben. Sehen Sie hier immer mal nach, was es Neues gibt. Es kann nicht schaden.
15.10.2012, Redaktion. Hören Sie noch Wetterberichte über die deutschen Rundfunksender NDR Info (972 kHz), Deutschlandfunk (1269 kHz) oder Deutschlandradio Kultur (177 kHz)? Wenn Sie ein sorgfältiger Schipper sind und über die deutschen Nord- und Ostseehäfen hinaussegeln, werden Sie vermutlich diese Informationswege wenigstens gelegentlich nutzen. Wenn das so ist, und wenn Sie möchten, dass die Möglichkeit aufrecht erhalten wird, Wetterberichte über diese Sender zu empfangen, dann lesen Sie jetzt weiter.
Götz Nietsch, 5.7.2012. Wer von einem der Cuxhavener Yachthäfen (es gibt in der Tat vier, aber die meisten nutzen nur den hinter der Seebäderbrücke) nach See ausläuft, also z. B. nach Helgoland oder zu den ostfriesischen Inseln, der wendet sich nach Verlassen des Yachthafens meist scharf nach Backbord, hält sich dicht unter der Seebäderbrücke, läuft am Fährhafen vorbei und nimmt dann Kurs auf die grüne Fahrwassertonne 31 bei der Kugelbake.
So sah es am Freitag, 10. Februar 2012, um 13:23 Uhr auf der Alster aus, gesehen von Inken Lippek an unserer Steganlage Alsterufer. Mal ein anderes Bild und ohne Segel, aber irgendwie auch ganz schön!
Und weil man auf dem Fummelbildchen nichts sehen kann, nachfolgend noch einmal in groß.
30.9.2010, Götz Nietsch. Hatten Sie auch schon diesen Alptraum? Sie segeln die Elbe herunter und erreichen bei vollem Ebbstrom Ihr Tagesziel Cuxhaven. Es herrscht leichter Ostwind. Das Segeln war eine Freude. Aber nun wird es Zeit, die Maschine anzulassen und das Vorsegel wegzunehmen. Sie müssen noch das Fahrwasser queren, um passgenau die Einfahrt zum Yachthafen zu erreichen. Sie wissen, wie leicht man sich dabei verschätzen kann, landet plötzlich unterhalb des alten RoRo-Anlegers und muss mühsam gegen den Strom wieder zurück zur Einfahrt motoren. Sie legen also den Fahrthebel kräftig nach vorne. So richtig in Schwung kommt die Maschine aber nicht.
14.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Der vergangene Winter und das beginnende Frühjahr lassen noch keine rechte Lust auf die kommende Segelsaison aufkommen. Und doch stehen die Sliptermine fest, und bald geht's los. Da sollten wir kurz noch einmal innehalten und darüber nachdenken, welche Gefahren das kalte Wasser bedeuten kann. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers geben wir nachfolgend einen Artikel von Dr. Jens Kohfahl wieder, Mitglied im SV Cuxhaven und ständiger Mahner, was die Sicherheit auf See betrifft.
6.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Eigentlich müssten es inzwischen alle wissen: Seit 2005 muss der Führer eines Sportbootes das Funkzeugnis besitzen und mitführen, das ihn zum Bedienen des an Bord befindlichen Seefunkgeräts befähigt. Wer z.B. auf seinem Schiff ein modernes, zur Teilnahme am digitalen Selektivruf-Verfahren (DSC) und somit für GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ausgerüstetes UKW-Gerät installiert hat, muss als Schipper das Short Range Certificate (SRC) erworben haben. Wer dagegen noch über ein älteres, analoges Gerät verfügt, für den reicht auch noch sein altes Sprechfunkzeugnis. Ein Funkzeugnis wird nie ungültig, nur die Geräte, die man damit betreiben darf, sterben langsam aus. Eine Übersicht über alle Funkzeugnisse Funkzeugnisse_Gülltigkeit_2007.pdf.
... und die BSU gibt eine erstaunliche Empfehlung.
21.2.2010, Götz-Anders Nietsch Wer zum Thema Sicherheit auf See auf dem Laufenden sein möchte, sollte nicht versäumen, in Abständen die website www.bsu-bund.de aufzusuchen und die neuesten Berichte der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen (BSU) nachzulesen. Wer des Englischen mächtig ist, dem ist anempfohlen, außerdem www.maib.gov.uk einzusehen, wo der Marine Accident Investigation Branch (MAIB) seine Unfallberichte veröffentlicht. Es ist erschreckend und lehrreich zugleich, zu erfahren, was auf See alles passieren kann und warum. Zusätzlich geben die Untersuchungsbehörden Empfehlungen zur Vermeidung künftiger Unfälle. Diese Empfehlungen gehen natürlich meistens an die Schiffsführungen und betreffen in der Regel die Sicherheitsausrüstung, die Sorgfaltspflicht und das Befolgen der Rechtsvorschriften.
Die SSchStrO verlangte bisher nach § 8 (2) eine Mindesttragweite aller Lichter von 2 Seemeilen. Damit war sie schärfer als die KVR in Regel 22 (c), wonach auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge für die Seitenlichter nur 1 Seemeile Mindesttragweite gefordert werden. Durch die EU ist die schärfere deutsche Regelung wegen Marktbehinderung nun untersagt worden.