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Informationen zur Führerscheinausbildung der Segler-Vereinigung Altona-Oevelgönne e.V. (SVAOe)

Häufig gestellte Fragen zur Führerscheinausbildung

1. Frage: Ich möchte den SKS-Schein machen, habe aber noch nicht die geforderten 300 sm Praxis-Erfahrung. Kann ich die Prüfung ablegen und mir den Schein später aushändigen lassen, wenn ich den Praxis-Nachweis erbracht habe?

Antwort: Nein. Außer dem vom Prüfungsausschuss geforderten 300-Seemeilen-Praxisnachweis fordern wir als Veranstalter der Kurse ausreichendes Beherrschen einer Segelyacht. Nur wenn letzteres vorliegt, lassen wir den Teilnehmer zum Kurs zu. Damit kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Mit der Anmeldung zur praktischen Prüfung (max. zwei Jahre nach bestandener theoretischer Prüfung) muss jedoch der 300-sm-Nachweis vorgelegt werden. Üblicher- und empfehlenswerterweise wird aber die praktische Prüfung als erstes gleich nach dem Kurs abgelegt (zusammen mit der Gruppe).

2. Frage: Den von der SVAOe vorgesehenen Prüfungstermin für den SBF-See bzw. den SKS kann ich nicht wahrnehmen. Kann ich mich selber um einen anderen Termin beim Prüfungsausschuss bemühen und die Prüfung ablegen?

Antwort: Ja, selbstverständlich kann sich jeder selbst um einen Prüfungstermin kümmern.

Wir weisen aber darauf hin, dass zu den praktischen Prüfungen jeweils ein geeignetes Boot gestellt werden muss. SVAOe-Boote werden nur für die von der SVAOe angemeldeten Prüfungstermine zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsboote müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

3. Frage: Ich habe mich zur Prüfung für SBF-See bzw. SKS angemeldet, aber versäumt, rechtzeitig die Prüfungsgebühren zu überweisen. Kann ich das durch Barzahlung an den Prüfungsausschuss nachholen?

Antwort: Es wird in der Regel anerkannt, wenn der Prüfling zur Prüfung den Überweisungsbeleg vorlegt. Barzahlung ist nicht erwünscht bzw. wird nicht akzeptiert.

4. Frage: Ich möchte die praktische Prüfung gerne in einem mir vertrauten Boot machen und würde es dazu selber zur Prüfung mitbringen. Ist das gestattet?

Antwort: Das ist möglich. Es ist aber zu beachten, dass das Prüfungsboot bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (es muss reviergeeignet sein, ein Bootsführer mit ausreichendem Führerschein muss an Bord sein, es muss ausreichend ausgerüstet und bemannt sein). Sprechen Sie die Kursleitung an!

5. Frage: Bilden Sie auch in der Praxis des Motorbootfahrens bzw. des Segelns aus?

Antwort: Die veranstaltenden Vereine bilden Kinder und Jugendliche, die Vereinsmitglieder sind, im Segeln im Opti, auf Jollen und im Kutter aus. Dies geschieht jedoch nicht im Rahmen der Führerscheinkurse, sondern in der üblichen Nachwuchsausbildung. Für erwachsene Vereinsmitglieder und Gäste wird ebenfalls ein Einsteigerkurs im Jollensegeln und ein Praxistörn auf Kielyachten angeboten.

6. Frage: Ich bin Kuttersegler und möchte gerne den SPOSS machen, habe aber noch nie Jolle gesegelt. Kann ich die praktische Prüfung auch im Kutter ablegen?

Antwort: Ja, in Sonderfällen. Sprich mit dem Jugendleiter. Wir bieten Dir aber auch an, ein paar Übungsstunden auf einer unserer Jollen auf der Alster unter Aufsicht eines unserer Lehrer zu machen. Du wirst merken, dass das Beherrschen einer Jolle viel Freude macht und Dir Vorteile bringt.

7. Frage: Ich bin Kuttersegler und möchte die SKS-Ausbildung mitmachen. Kann ich die praktische Prüfung auch im Kutter ablegen?

Antwort: Nein. Jugendwanderkutter werden vom Prüfungsausschuss für die praktische Prüfung nicht zugelassen. Aber sprich mit Deinem Jugendleiter. Er wird gerne veranlassen, dass Du einige Unterrichtsstunden auf unserem Prüfungsboot "Scharhörn" erhältst. Wenn Du Kutter segeln kannst, wird Dir die Beherrschung der "Scharhörn" nicht schwer fallen.

8. Frage: Ich habe noch keine Segel- oder Motorbooterfahrung. Kann ich den SBF-See trotzdem machen und die Praxis später nachholen?

Antwort: Im Prinzip ja. Die praktische Prüfung zum SBF-See findet in einem Motorboot statt. Der Umgang damit ist verhältnismäßig einfach. Im Rahmen unseres SBF-See-Kurses geben wir auch eine kurze Einweisung in die Motorbootmanöver, so dass die Prüfung bestanden werden kann. Eine größere Praxis ist jedoch zu empfehlen, bevor Sie nach der Prüfung eigenverantwortlich ein Boot führen.

9. Frage: Ich bin mehrfach auf größeren Yachten als Gast mitgesegelt, und das hat mir Spaß gemacht. Nun möchte ich auch gerne die Theorie lernen und einen Führerschein machen, damit ich auch mal ein Boot selber führen kann. Meinen Sie, dass ein Führerscheinkurs bei Ihnen dazu ein geeigneter Weg ist?

Antwort: Ja. Beginnen Sie mit dem SBF-See-Kurs. Da lernen Sie schon eine Menge Theorie, und die praktische Prüfung ist keine sehr große Hürde. Eine Segelyacht zu führen, lernen Sie dabei allerdings noch nicht. Nutzen Sie den Sommer nach der SBF-See- Prüfung, um praktische Erfahrung im Umgang mit Segelbooten zu gewinnen und nehmen Sie im darauffolgenden Winter an unserem SKS-Unterricht teil. Wenn Sie Mitglied in der SVAOe sind oder werden, findet sich wahrscheinlich eine Möglichkeit zum Mitsegeln, z.B. auf unserem Praxistörn.

10. Frage: Ich besitze den SBF-Binnen. Kann ich jetzt bei Ihnen den SKS machen?

Antwort: Der SBF-Binnen reicht als Voraussetzung zum SKS nicht aus. Nehmen Sie zunächst am SBF-See-Kurs bei uns teil und machen Sie die Prüfung. Dann nutzen Sie den folgenden Sommer zur Gewinnung von Praxis auf Küstenrevieren und melden sich im Herbst bei der SVAOe für den SKS-Führerscheinkurs an (günstige Gebühr für Auffrischungsskurs).

11. Frage: Ich habe mehrjährige Erfahrung im Segeln mit Jollen und Kielbooten, habe aber stets versäumt, einen Führerschein zu erwerben. Das möchte ich jetzt nachholen und in einem Aufwaschen sowohl den SBF-See als auch den SKS machen. Spricht etwas dagegen?

Antwort: Nein. Der Stoff für beide Kurse ist weitgehend derselbe, so dass der Unterricht (zumindest anfangs) zusammen erfolgt. Belegen Sie beide Kurse gleichzeitig und legen zuerst die Prüfungen zum SBF-See ab. Damit ist die formale Voraussetzung für die Zulassung zur SKS-Prüfung gegeben. Dann ergänzen Sie Ihr theoretisches Wissen im Aufbaukurs und nehmen noch im selben Frühjahr an den SKS-Prüfungen teil. Denken Sie aber daran, dass der 300-sm-Nachweis zur Anmeldung zur praktischen SKS-Prüfung vorliegen muss.

12. Frage: Ich möchte den SKS-Führerschein machen, habe ausreichende Segelpraxis und kann auch den 300-sm-Nachweis erbringen. Aber im Winter musste ich häufig dem theoretischen Unterricht fernbleiben, so dass ich mir jetzt die theoretische Prüfung nicht zutraue. Kann ich mich auch erst zur praktischen Prüfung anmelden und im Folgejahr, nachdem ich die Theorie nachgeholt habe, zur theoretischen Prüfung?

Antwort: Ja, die Reihenfolge spielt keine Rolle. Zwischen den Prüfungen dürfen aber nicht mehr als 2 Jahre liegen.

13. Frage: Ich werde erst nach der Prüfung zum SBF-See 16 Jahre alt. Kann ich trotzdem an der Prüfung teilnehmen und mir den Führerschein nach meinem Geburtstag aushändigen lassen?

Antwort: Ja, Du kannst maximal 3 Monate vor Deinem 16. Geburtstag die SBF-See-Prüfung machen. Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung zurückbehalten und nach dem 16. Geburtstag ausgehändigt. Für den SKS gilt die Regelung insofern nicht, da der SBF zur praktischen SKS-Prüfung vorgelegt werden muß.

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