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7.10.2018 Hartmut Pflughaupt

Dieselpest – seit einigen Jahren der Horror jedes Yachtbesitzers. Ruhe in unser Wassersportleben brachte der Wirkstoff 3,3‘-Methylenbis[5-methyloxazolidin] MBO, der ein wesentlicher Bestandteil der Mittel gegen die „Dieselpest“, mögen sie nun Grotamar 82 von Schülke, Marine Diesel Bakterien Stop / Marine Diesel Schutz von Liqui  Moly oder ähnlich heißen. Er wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 in den Anhang VII der CLP-Verordnung (EG-Nummer 17272/2008) aufgenommen. Er muss ab diesem Zeitpunkt verbindlich als krebserzeugend (Carc. 1B) eingestuft werden und darf damit nicht mehr uneingeschränkt verkauft werden.

Dieselpest 1

Was bedeutet dies nun für uns Wassersportler ?

 

Zum einen erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung auf den Gebinden („Kann Krebs erzeugen“) für alle Produkte, die MBO >0,1% enthalten. Derartige Substanzen unterliegen in Deutschland der Chemikalienverbotsverordnung. Die Abgabe an Endverbraucher im Versandhandel oder in Geschäften mit Selbstbedienung ist nicht gestattet. Grundsätzlich wäre ein Verkauf der bisherigen Produkte im Einzelhandel noch möglich. Da dies aber mit umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten verbunden ist, dürfte dies in der täglichen Praxis nahezu unmöglich sein. Nach meinem Kenntnisstand (und ich arbeite bekanntlich in der Bootszubehörbranche) werden die Hersteller daher künftig auch nicht mehr den Einzelhandel beliefern. Fachbetriebe wie z.B. Motorenservice oder auch Tankstellen mit einem Sachkundenachweis dürfen die Produkte auch in Zukunft weiterhin benutzen. Also könnte z.B. der Mitarbeiter der Bootstankstelle den Dieselschutz vor dem Tankvorgang in den Tank des Bootes füllen. Aber ob das praktikabel ist, bleibt abzuwarten.

 

Nach einer Mitteilung von Liqui Moly wird es aber rechtzeitig zum 1.12.2018 neue Nachfolgeprodukte geben, die auch weiterhin frei verkäuflich sind und die gleiche Wirkung aufweisen.

 

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