1.6.2010, Götz-Anders Nietsch. Der DSV teilt mit, dass die See-Sportbootverordnung dahin geändert ist, dass die Anforderungen an die Führerscheinpflicht bei der Besetzung gewerblich betriebener Sportboote abgesenkt ist. Bisher mussten die Führer von gewerblich betriebenen Sportbooten einen amtlichen Führerschein jeweils „eins höher“ besitzen als die Nichtgewerblichen, also wir. Ab 15. Mai 2010 ist Gleichheit hergestellt, was den gewerblichen Betrieb vereinfacht. Ganz stimmt diese saloppe Formulierung nicht, denn im gewerblichen Bereich muss der Bootsführer die dem Seegebiet und der Schiffsgröße entsprechende Befähigung besitzen, im Freizeitbereich gibt es eine Pflicht nur für das Befahren von See- oder Binnenschifffahrtsstraßen, darüber hinaus nur Empfehlungen.
Was aber ist ein gewerblich betriebenes Sportboot? Das ist ein Sportboot, das zu gewerblichen Zwecken, also gegen Bezahlung, im Einsatz für Ausbildung, Sport- und Freizeit ist und von einem bezahlten Führer geführt wird, sprich ein Boot einer Segelschule.
Wer ein Boot chartern will, braucht sich nicht angesprochen zu fühlen. Er zahlt zwar eine Miete für das Boot, führt es aber zu seinem Vergnügen. Den erforderlichen oder empfohlenen Befähigungsnachweis kann man in den SVAOe-Führerscheinkursen erwerben. Informationen unter http://www.svaoe.de/angebote/kurse/fuehrerscheine.html