| Fahren ohne Funkzeugnis |
|
|
6.3.2010, Götz-Anders Nietsch. Eigentlich müssten es inzwischen alle wissen: Seit 2005 muss der Führer eines Sportbootes das Funkzeugnis besitzen und mitführen, das ihn zum Bedienen des an Bord befindlichen Seefunkgeräts befähigt. Wer z.B. auf seinem Schiff ein modernes, zur Teilnahme am digitalen Selektivruf-Verfahren (DSC) und somit für GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ausgerüstetes UKW-Gerät installiert hat, muss als Schipper das Short Range Certificate (SRC) erworben haben. Wer dagegen noch über ein älteres, analoges Gerät verfügt, für den reicht auch noch sein altes Sprechfunkzeugnis. Ein Funkzeugnis wird nie ungültig, nur die Geräte, die man damit betreiben darf, sterben langsam aus. Eine Übersicht über alle Funkzeugnisse hier. Es reicht also nicht mehr, wenn irgend ein Besatzungsmitglied das dem Funkgerät entsprechende Funkzeugnis besitzt. Es muss der Schiffsführer sein. Scheint ziemlich unsinnig, ist aber so. Es gab Fälle, dass der Ehemann den Bootsführerschein besaß, seine Frau aber den Funkschein. Mancher hat so seine Lernschwächen. Kann man auch eheliche Arbeitsteilung nennen. Nun muss also beides in einer Hand sein. Bis Ende 2009 hat die Polizei nicht genau hingesehen und erst recht keine Bußgelder bei Abweichungen von der Regel erhoben. Das ist ab sofort anders. Der DSV hat in Erfahrung gebracht: Fahren ohne Funkzeugnis wird teuer
|


